Familie Doerner
Kassenleistungen & individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

„Gemeinsam die beste Entscheidung für Ihre Augengesundheit treffen.“

Viele Patientinnen und Patienten fragen sich:

„Wenn eine Untersuchung wichtig ist, warum übernimmt die Krankenkasse sie dann nicht?“

 

Diese Frage ist verständlich. Tatsächlich werden von den gesetzlichen Krankenkassen viele medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen übernommen. Andere Leistungen gehören jedoch noch nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Leistungskatalog.

Ob eine Untersuchung von der Krankenkasse bezahlt wird, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Beispielsweise von der gesicherten Diagnose, dem Grad messbarer Einschränkungen, Vorerkrankungen oder einem konkreten Krankheitsverdacht.

Wenn wir Ihnen eine zusätzliche Untersuchung empfehlen, erklären wir Ihnen den medizinischen Nutzen, mögliche Alternativen und die entstehenden Kosten. Sie entscheiden anschließend, ob und zu welchem Zeitpunkt Sie diese Leistung in Anspruch nehmen möchten.

Wer entscheidet, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt?

Welche Untersuchungen und Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, ist gesetzlich geregelt und wird durch die entsprechenden Richtlinien festgelegt.

Private Krankenversicherungen verfügen häufig über einen anderen Leistungsumfang. Darüber hinaus bieten manche gesetzlichen Krankenkassen freiwillige Zusatzleistungen an, die in Ihrem Vertrag zu finden sind.

Sollten Sie unsicher sein, empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.

Woran orientieren wir uns bei unseren Empfehlungen?

Unsere Empfehlungen basieren auf Ihrer persönlichen Untersuchung, der Anamnese und der Risikofaktoren, dem aktuellen medizinischen Wissensstand sowie den Leitlinien und Empfehlungen anerkannter Fachgesellschaften, unter anderem des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands (BVA) https://augeninfo.de, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) https://dog.org und des Bundes Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) https://bdoc.info.

Nicht jede Untersuchung ist für jeden Menschen gleichermaßen sinnvoll. Deshalb beraten wir individuell und empfehlen nur Leistungen, die aus unserer Sicht in Ihrer persönlichen Situation einen medizinischen Mehrwert bieten.

Warum empfehlen wir zusätzliche Untersuchungen?

Moderne Untersuchungsverfahren ermöglichen häufig eine noch genauere Beurteilung der Augengesundheit oder helfen dabei, Veränderungen frühzeitig zu erkennen oder deren Verlauf objektiv zu kontrollieren.

Zum Beispiel die OCT-Untersuchung kann Veränderungen am Augenhintergrund im µm-Bereich detektieren, die mit dem menschlichen Auge, trotz vielfacher Vergrößerung, nicht messbar sind. Außerdem beinhaltet diese Untersuchung eine 3D-Technik, ähnlich einem MRT, und ist daher nicht durch die klassische Funduskopie zu ersetzen.

Woher weiß ich, ob eine Untersuchung für mich sinnvoll ist?

Selbstzahlerleistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.

Vor jeder kostenpflichtigen Untersuchung informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten.

Beispiele aus der Augenheilkunde
Glaukomvorsorge (Grüner Star)

Ein Glaukom entwickelt sich häufig unbemerkt. Eine frühzeitige Diagnostik kann helfen, Veränderungen rechtzeitig zu erkennen.

Ob die Untersuchung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Liegt bereits ein Krankheitsverdacht oder eine bekannte Erkrankung vor, werden notwendige Untersuchungen häufig übernommen, zum Beispiel die Augeninnendruckmessung.

Die seit Ende der 1990er-Jahre eingeführt Papillen-OCT-Untersuchung kann die Sehnervenfasern, die im Sehnerv gebündelt werden, vermessen. Aus der 3D-Vermessung aller Sehnervenfasern kann eine Risikoeinschätzung erstellt und eine objektivierte Verlaufsdiagnostik angefertigt werden.

Die Ergebnisse dieser Verlaufsdiagnostik unterstützt uns bei Ihrer individuellen Therapieentscheidung.

Brillen und Kontaktlinsen

Brillen oder Kontaktlinsen werden bei Erwachsenen von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.

Bei Minderjährigen zahlt die gesetzliche Krankenkasse oft einen Teil der Brillengläser. Ihr Optiker kann Sie diesbezüglich beraten.

Bitte beachten Sie: Sind die Brillengläser Ihres Kindes verkratzt oder beschädigt, durch einen Unfall zerbrochen oder schlichtweg zu klein geworden kann ebenfalls eine Teilerstattung durch die Krankenkasse erfolgen.

Bei Erwachsenen zahlt die Krankenkasse oft nur unter der Voraussetzung, dass eine hohe Fehlsichtigkeit vorliegt, beispielsweise eine Kurz- oder Weitsichtigkeit >6,00 Dioptrien oder eine Hornhautverkrümmung >4,00 Dioptrien.

Auch für Kontaktlinsen gibt es ab einer Fehlsichtigkeit >8,00 Dioptrien oder einem Seitenunterschied (Anisometropie) >2,00 Dioptrien nach Hilfsmittelrichtlinien eine (Teil)-Erstattung.

Ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, erläutern wir Ihnen gerne persönlich.

Altersbedingte Makuladegeneration (AMD) und OCT

Die OCT ist ein modernes bildgebendes Verfahren zur Untersuchung der Netzhaut, insbesondere der zentralen Netzhaut und der Macula.

Bei bestimmten Erkrankungen und zeitlich begrenzt, zum Beispiel nach operativer Medikamenteneingabe (IVOM) bei feuchter Maculadegeneration, gehört die OCT heute zur gesetzlichen Nachsorge.

In anderen Fällen, zum Beispiel im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung für die altersabhängige Maculadegeneration oder bei unklarer Diagnose, muss die Untersuchung grundsätzlich selber gezahlt werden.

IVOM und Verlaufskontrollen

Die intravitreale Medikamenteneingabe (IVOM) wird bei bestimmten Netzhauterkrankungen in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen oder im Rahmen von Sonderverträgen (die Ihrer zusätzlichen schriftlichen Zustimmung erfordern) übernommen.

Für die optimale Betreuung sind regelmäßige augenärztliche Kontrollen wichtig. Welche Untersuchungen hierfür notwendig sind und welche Leistungen übernommen werden, richtet sich nach Ihrer individuellen Erkrankung.

Operation des Grauen Stars

Die Operation des Grauen Stars wird bei medizinischer Notwendigkeit grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Um optimale Operationsergebnisse zu erreichen muss vor der OP die optimale Linsenstärke kalkuliert werden. Die Krankenkasse übernimmt die herkömmliche Methode mittels Ultraschalls (Längenmessung beider, akustische Biometrie genannt), die jedoch nur eine Abschätzung der notwendigen Linsenstärke zulässt.

Wir empfehlen grundsätzlich vor der Kataraktoperation einige zusätzliche Messungen der Hornhaut, Vorderkammer und Achsenlänge, damit wir Ihrem und unserem Anspruch an das OP-Ergebnis -kalkuliert und bestmöglich geplant- nachkommen können. Diese Messungen werden grundsätzlich nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Welche Messungen für Sie von Nutzen sind und als Vorbereitung auf die OP erforderlich scheinen besprechen wir mit Ihnen im Rahmen des Aufklärungsgespräches.

Standardlinse oder Premiumlinse?

Neben der bewährten Standardlinse stehen heute viele verschiedene Speziallinsen zur Verfügung.

Welche Linse für Sie geeignet ist, hängt von Ihren Augen, Ihren Sehgewohnheiten, Ihren Vorerkrankungen und Ihren persönlichen Wünschen ab.

Gemeinsam besprechen wir die Möglichkeiten sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile.

Unser Versprechen

Bei Dörner & Dörner stehen Sie und Ihre Augengesundheit im Mittelpunkt.

Wir empfehlen nur Untersuchungen und Behandlungen, die wir in Ihrer persönlichen Situation für sinnvoll halten.

Wir informieren Sie verständlich über Nutzen, mögliche Alternativen und entstehende Kosten.

Und wir respektieren selbstverständlich jede Entscheidung, die Sie gemeinsam mit uns treffen.

Häufige Fragen
Muss ich eine IGeL-Leistung annehmen?

Nein. Individuelle Gesundheitsleistungen sind freiwillig.

Muss ich mich sofort entscheiden?

Nein. Sofern keine medizinische Dringlichkeit besteht, können Sie sich in Ruhe informieren und entscheiden.

Kann ich meine Krankenkasse vorab fragen?

Ja. Manche Krankenkassen übernehmen bestimmte Leistungen freiwillig oder im Rahmen besonderer Verträge.

Bekomme ich vorab eine Kosteninformation?

Ja. Vor jeder Selbstzahlerleistung informieren wir Sie in Wort und Schrift über die entstehenden Kosten.

Erhalte ich eine Rechnung?

Ja. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) https://pvs-westfalen.de

Kann dieselbe Untersuchung einmal Kassenleistung und einmal Selbstzahlerleistung sein?

Ja. Ob die Kosten übernommen werden, hängt unter anderem von Ihrer Diagnose, Ihrer Versicherung  und der medizinischen Fragestellung ab.

Hat eine Ablehnung Nachteile für meine Behandlung?

Unter Umständen ja. Wir behandeln jeden Patienten nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung aller uns vorliegenden Informationen.